Einwohnerantrag: Barrierefreier Zugang zu Sitzungen

Die Piratenparteien setzen sich weltweit für eine transparente Politik ein. Ein erster Schritt ist bereits auch in Wuppertal möglich. Die öffentlichen Teile der Rats-und Auschusssitzungen können von jedem Bürger live vor Ort verfolgt werden. Die modernen Medien haben allerdings in der „Politik vor der Haustüre“ noch nicht ihren Platz gefunden. Die Geschäftsordnung der Ratssitzung lassen Liveübertragungen, sowie Audio- und Videoaufzeichnungen nicht generell zu. Hier sieht die Piratenpartei Wuppertal Handlungsbedarf. Ein Antrag der Linksfraktion, welcher die Ratssitzungen live auf der Internetseite der Stadt übertragen hätte, wurde abgelehnt. Die Basis-Piraten Ralf Glörfeld und Alexander Eßer, sowie der neue Landtagsabgeordnete Olaf Wegner haben daher einen Einwohnerantrag entworfen, welcher eine Änderung der Geschäftsordnung vorsieht. Sollte diese Änderung vorgenommen werden, wäre erst einmal eine Basis geschaffen, auf der eine Liveübertragung, sowie Aufnahmen von der Sitzung grundsätzlich möglich sind.

Die Piratenpartei Wuppertal wird auch in Zukunft in der Innenstadt an Infoständen zu finden sein. Insgesamt werden für den Antrag 8.000 Unterschriften von Einwohnern ab 14 Jahren benötigt. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

Folgend ist der Antrag formuliert. Die Unterschriften-Listen stehen als PDF zum Ausdruck bereit. Ausgefüllte Listen sind bei einer der auf dem Antrag angegebenen Adressen in den Briefkasten zu werfen.

Die unterzeichnenden Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wuppertal unterbreiten dem Stadtrat folgendes Anliegen zur Beschlussfassung:

In Rats-, Ausschuss- und Bezirkssitzungen sollen Audio- und Videoaufzeichnungen sowie auch
Liveübertragungen grundsätzlich zugelassen werden.

Hierzu soll die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wuppertal an folgenden Punkten geändert werden:

a) Streichung von
§ 13 Sitzungsniederschrift

(2) Bild- und Tonaufnahmen in Sitzungen des Rates dürfen außer durch den Schriftführer/die Schriftführerin nur mit Zustimmung des/der Vorsitzenden gemacht werden.

b) Änderung von

§ 4 (1) die Sitzungen des Rates sind öffentlich
In

§ 4 (1) die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Audio- und Videoaufnahmen wie auch Liveübertragungen sind grundsätzlich zulässig.

Begründung:

Jeder Bürger hat bereits jetzt die Berechtigung, die Ratssitzung zu verfolgen, da diese als öffentlich

deklariert sind. Doch der örtliche und zeitliche Aspekt hält viele Bürger davon ab, der wertvollen Arbeit

des Rates beizuleben. Video- und Tonaufzeichnungen könnten diese Barrieren verringern und dadurch

das demokratische Engagement des Bürgers steigern.

Die Unterschriftenliste kann hier als PDF runtergeladen werden.


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