Stellungnahme zum Wahlprüfstein kommunale Altschulden vom Bürgerhaushalt Wuppertal

Die Stadt Wuppertal hat insgesamt ca. 2 Milliarden Euro Schulden, die die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt massiv beeinträchtigen, da eine Schuldentilgung aus eigener Kraft – wenn sie überhaupt möglich ist – etwa 100 Jahre dauern würde. Das Kompetenznetz Bürgerhaushalt nimmt die anstehende Bundestagswahl deshalb zum Anlass, bei den Direktkandidaten genauer nachzufragen, ob sie einen Altschuldenfonds beim Bund und eine gemeinsame Tilgung nach Leistungsfähigkeit befürworten.

Sollen die Wuppertaler die durch Entscheidungen des Bundes verursachten kommunalen Schulden über die nächsten 3 Generationen allein abbezahlen?

So wie die Frage gestellt ist, ist sie einfach mit „Nein“ zu beantworten. Denn Sie schreiben in der Frage: „…die durch Entscheidungen des Bundes verursachten kommunalen Schulden…“. Unter dieser Bedingung handelt es sich um Schulden, die aus einem Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip entstanden sind. Die Forderung, diese nicht selbst zurückzahlen zu müssen, können wir vorbehaltlos unterstützen.
Die weiter gehende Frage, ob generell hoch verschuldete Kommunen ihre Schulden alleine zurückzahlen sollen, ist weit schwerer pauschal mit ja oder nein zu beantworten.
Auf der einen Seite sollen Kommunen selbstverantwortlich ihren Haushalt bewirtschaften und auch die Lasten ihrer Entscheidungen tragen. Eine bedingungslose Sozialisierung von Lasten durch Abwälzung auf einen Solidar- oder Altschuldenfonds kommt insofern nicht in Betracht. Zu groß ist die Versuchung von Politik, in Kenntnis einer solchen Lösung großzügig und wählerwirksam Ausgaben für Maßnahmen oder Projekte in Gang zu setzen.
Auf der anderen Seite können Kommunen selbst verschuldet oder unverschuldet in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage sind ihre Schulden zu bedienen. Für eine solche Situation muss es ein Instrument geben, das einen Neuanfang ermöglicht. Ein Altschulden-Fonds, ein Aufbauprogramm „West“ oder eine kommunale Solidarumlage sind mögliche Instrumente. Wichtig dabei ist, dass die Schuldenübernahme mit einer zeitlich befristeten Wohlverhaltenspflicht gekoppelt wird, damit die betroffene Kommune nachhaltig zu gesünderen Haushaltsstrukturen kommt.
Fazit: Auch die weitergehende Frage beantworten wir mit „Nein“, aber mit einem bedingten.

Franz Rudolf Büning
Direktkandidat Wahlkreis 102: Wuppertal I
und
Jan Ulrich Hasecke
Direktkandidat Wahlkreis 103: Solingen – Remscheid – Wuppertal II


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