Rechtssicherheit für Bürgerdatennetze schaffen

Die gerade publik gewordene Abmahnwelle beim Freifunk Rheinland [1] nimmt der Landesverband NRW der Piratenpartei zum Anlass, erneut auf vernünftige und eindeutige Regelungen bezüglich der Störerhaftung von offenen WLANs zu drängen. Dies gilt ebenfalls für eine Eindämmung des Abmahnwahnsinns gegen Urheberrechtsverstöße.

„Während in anderen Ländern freies WLAN mittlerweile zum Dienstleistungsstandard gehört, ist Deutschland immer noch digitales Dritte-Welt-Land“, kritisiert Sven Sladek, Vorsitzender des Landesverbands. „Leider sind die Gesetzgeber bis heute nicht über Lippenbekenntnisse hinausgekommen. Angekündigte Initiativen wurden nicht umgesetzt oder verhungern in den Parlamenten.“

In ihrem Wahlprogramm setzen sich die NRW-Piraten dafür ein, Betreiber von Zugangspunkten den Diensteanbietern nach § 8 TMG gleichzustellen, außerdem zwischen privaten und geschäftlichen Anbietern zu trennen. Im Rahmen der Philosophie eines freien Zugangs zu Wissen und digitalen Informationen unterstützt der Landesverband den Aufbau von Bürgerdatennetzwerken.

 

Quellen:

[1] Freifunk Rheinland: http://freifunk-rheinland.org/operation-storerhaftung.html

[2] Wahlprogramm Bürgernetze: http://www.piratenpartei-nrw.de/politik/burgerdatennetze/


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